„Unser Vorschlag sieht vor, dass Neuankömmlingen, die aufgrund ihrer militärischen Verpflichtungen nach ukrainischem Recht die Ukraine nicht verlassen dürfen, kein vorübergehender Schutz gewährt werden sollte,“ stellt EU-Innenkommissar Magnus Brunner die geplante Neuerung im europäischen Schutzstatus für Ukrainer vor.
Dabei solle der Schutzstatus für ukrainische Bürger grundsätzlich erhalten bleiben, sagte Innenkommissar Magnus Brunner nach einem Treffen der EU-Innenminister in Luxemburg. Allerdings könnten neue Bedingungen daran geknüpft werden.
Schutz ohne Einzelfallprüfung
Seit März 2022 genießen Ukrainer und Ukrainerinnen, die wegen des russischen Angriffskrieges ihr Land verlassen müssen, in der EU einen vorübergehenden Schutz. Dieser relativ unbürokratische Schutzstatus gilt bis Anfang März 2027 und soll rechtzeitig verlängert werden. Der Unterschied zu einem Asylverfahren besteht darin, dass es hier zu keiner individuellen Prüfung des Einzelfalles kommt und der Schutz vorübergehend ist.
Der Vorschlag, den die EU-Kommission vorlegt, sei genderneutral formuliert, betont ein EU-Beamter. Im Ergebnis dürfte diese Regelung aber insbesondere für Männer zwischen 23 bis 60 Jahren gelten. Die Neuerung – die nicht für bereits anwesende Ukrainer und Ukrainerinnen gelten soll – würde erst dann in Kraft treten, wenn der EU-Rat den Vorschlag offiziell angenommen hat und er im Amtsblatt veröffentlicht sei, betonten Kommissionsbeamte.

Die EU-Statistikbehörde Eurostat zählte zum Stichtag 31. März insgesamt 4,33 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer mit diesem speziellen Schutzstatus in der EU. Davon hielten sich fast 1,3 Millionen Menschen (29,4 Prozent des EU-Gesamtwertes) in Deutschland auf, gefolgt von Polen mit etwas über 950.000 (22,2 Prozent) und Tschechien mit knapp 380.000 Menschen (8,8 Prozent). Bei etwas mehr als einem Viertel handele es sich um erwachsene ukrainische Männer, so die EU-Behörde.
Europarat kritisiert Vorhaben
Michael O’Flaherty, Kommissar für Menschenrechte des Europarates – welcher keine EU-Institution ist – kritisierte den Vorschlag. So äußere der Kommissar Besorgnis über den “wachsenden Druck, vorübergehende Schutzmaßnahmen vorzeitig zu beenden“ und den Zugang unter anderem für Männer im wehrpflichtigen Alter zu beschränken. Es sei nun an der Zeit für „mehr Solidarität und nicht weniger,“ sagte O’Flaherty.
Die EU begründet den Vorschlag damit, dass die Ukraine sie darum gebeten hatte und dass die Notwendigkeit sich zu verteidigen und dafür seiner Bevölkerung militärische Pflichten aufzulegen legitim seien. Dieser Vorschlag sei auch mit den Mitgliedstaaten koordiniert, sagte EU-Kommissar Brunner am Freitag.

Deutschland und Österreich wollen eine Änderung
Die EU-Innenminister diskutierten das Thema bereits Anfang des Monats bei einem Treffen in Luxemburg. Der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt sprach sich dafür aus, wehrpflichtige Männer vom Schutzstatus auszunehmen. Allerdings, so der CSU-Politiker, könnten die Betroffenen noch einen Asylantrag stellen. Auch Österreichs Innenminister Gerhard Karner sagte, er sei „sehr stark“ für eine Ende eines automatischen Schutzes für wehrfähige Männer.
Skeptisch äußerte sich der estnische Innenminister Igor Taro. Er bezeichnete es als die beste Lösung, die Richtline für den temporären Schutz in ihrer jetzigen Form und ohne Ausnahmen zu verlängern, sprach sich aber auch für Gespräche mit der Ukraine aus.
Warum debattiert die EU das Thema jetzt?
Einerseits stehe ohnehin die Verlängerung an, betonte Dobrindt, andererseits sei „in den vergangenen Monaten auch der Zuzug von Personen im wehrpflichtigen Alter gestiegen“. Grundsätzlich gilt für ukrainische Männer zwischen 23 und 60 Jahren ein Ausreiseverbot. Zwar werden sie bereits ab 18 Jahren wehrpflichtig, können jedoch erst mit 25 Jahren zum Kriegsdienst eingezogen werden, berichtet die dpa. Die Ausreise von Männern zwischen 18 und 23 Jahren ist seit vergangenem Sommer erlaubt, was zeitweilig zu einem Anstieg ausreisender Männer führte.
Wie die Ukraine um junge Rekruten wirbt
Zudem ist die Diskussion auch nicht ganz neu. Bundeskanzler Friedrich Merz hat die Ukraine bereits mehrfach aufgefordert, junge wehrfähige Männer nicht ausreisen zu lassen, damit sie in der Ukraine dienen könnten. Noch im April betonte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj bei seinem Besuch in Berlin, dass eine Rückkehr wehrpflichtiger Männer auch im Interesse der ukrainischen Streitkräfte liege. Schließlich handele es sich dabei um eine „Frage der Fairness“.
Nachdem die Kommission nun ihren Vorschlag vorgelegt hat, muss dieser von einer Mehrheit der Mitgliedstaaten bestätigt werden. EU-Beamte sagten, dass dies bei solchen Entscheidungen in der Vergangenheit „sehr schnell“ gegangen sei.