Neues Informationsgesetz: Ende der staatlichen Transparenz?
Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat sich die deutsche Regierung auf eine ganze Reihe von Reformen geeinigt: zur Rente, zu den Kosten im Gesundheitswesen, zu vielen anderen Themen. Die Reformen sollten „Deutschland wieder flottkriegen“, kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) danach optimistisch an.
Fast ganz am Ende der Liste mit 34 Punkten findet sich eine Reform, hinter der sich noch jede Menge Zündstoff verbergen kann: Denn die Koalition aus Konservativen und Sozialdemokraten will das seit 2006 bestehende „Informationsfreiheitsgesetz“ (IFG) stark verändern, Kritiker sagen: abschaffen.
Das IFG: wichtig für Journalisten und NGOs
Dieses Gesetz räumt grundsätzlich jedem Menschen das Recht ein, Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden zu erhalten. Mit dieser Regelung im Rücken fordern aber vor allem viele Organisationen, Umweltgruppen, Verbraucherschutz-Organisationen und nicht zuletzt Journalisten die Behörden auf, sie mit Daten und inhaltlichem Material zu beliefern. Schnell und kostenlos. Ausnahmen gibt es nur für sicherheitsrelevante Informationen etwa von Geheimdiensten, die naturgemäß unter besonderem Schutz stehen.

Solche Informationen müssen vor allem nach Ansicht der beiden konservativen Parteien CDU und CSU in Zeiten von weltweiten Cyber-War-Aktivitäten und Hackerangriffen besonders sensibel behandelt werden. Schon im Koalitionsvertrag, auf den sich CDU/CSU und Sozialdemokraten im Frühjahr 2025 einigten, steht, dass die Regierung die Regelung stark verändern will. Jetzt heißt es im 34-Punkte-Papier, es bestehe besonderer Schutzbedarf für Behördendaten in „Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und außen“.
Hohe Gebühren und geschwärzte Namen
Konkret könnte das laut Regierungsplan bedeuten: Nur noch „natürliche Personen“, also keine Vereine und Organisationen mehr, sollen grundsätzlich das Recht auf Behördenanfragen erhalten. Und zur Zeit werden Anfragen etwa an Bundesministerien entweder kostenlos oder gegen geringe Gebühren beantwortet, diese Gebühren sollen demnächst stark steigen. Die Namen von Mitarbeitern etwa in Ämtern und Ministerien könnten in Zukunft geschwärzt werden, um sie „vor Anfeindungen und Drohungen“ zu schützen, die es in Zeiten von Hass im Netz tatsächlich oft gibt.
Und, wahrscheinlich besonders brisant: Die Regierung will prüfen, ob die Rechte nach dem bisherigen Gesetz auf „in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger“ beschränkt werden können. Also auf Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Ganz besonders vorsichtig soll bald mit Angaben zu Themen wie der kritischen Infrastruktur, der Spionageabwehr und der Terrorbekämpfung umgegangen werden.
Von Notz: „Gesetz sägt an der Transparenz“
Konstantin von Notz, Bundestagsabgeordnete der Grünen, ist als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Überwachung der Geheimdienste den Umgang mit sensiblen Informationen gewohnt. Jetzt sagt er: „Unter dem Vorwand, sich auf neue sicherheitspolitische Bedrohungen einstellen zu müssen, sägt man grundsätzlich an den Rechtsgrundlagen staatlicher Transparenz.“ Die Koalition habe versprochen, den Staat modernisieren zu wollen, doch das sei „das genaue Gegenteil, nämlich ein krasser Rückschritt hinter mühsam erkämpfte Bürgerrechte.“

Ein offener Brief von 110 Organisationen
110 zivilgesellschaftliche Gruppen, darunter Greenpeace, Transparency International und Amnesty International, fordern in einem offenen Brief von der Regierung: „Stoppen Sie diese Pläne! Schützen Sie das IFG und die Informationsfreiheit in ihrer heutigen Form.“ Weiter heißt es: „Wer das Auskunftsrecht auf Einzelfälle mit Begründungspflicht begrenzt, Organisationen ausschließt und Gebühren – ohne dass dies vorhersehbar wäre – ins Unermessliche treibt, schafft die Informationsfreiheit de facto ab.“
Der DW sagte Martin Kaiser, Klimaexperte der Umweltgruppe Greenpeace: „Wenn die Bundesregierung nun Auskunftsrechte beschneiden will, erschwert sie Kontrolle und Beteiligung, reduziert sie die Akzeptanz, bei der Infrastruktur, beim Flächenverbrauch, beim Artenschutz und Klimaschutz. So schafft man kein Vertrauen, sondern neues Misstrauen.“

So heftig war die Kritik, dass auch Regierungspolitiker im Bundestag über die geplante Reform noch einmal nachdenken wollen: Die Experten der Sozialdemokraten im Bundestag für Inneres, Digitales und Verbraucherschutz haben eine gemeinsame Erklärung formuliert, in der es heißt: „Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen.“ Und weiter: „Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.“
Rund 100.000 Anfragen in sieben Jahren
Das bisherige Auskunftsrecht wurde nach offiziellen Angaben rege genutzt: Wie der Bundestag mitteilte, wurden zwischen 2015 und 2022 insgesamt rund 105.000 Anfragen bei deutschen Behörden gestellt. Und nur bei einem Bruchteil, bei rund 16.200 Fällen, wurden Auskünfte nur teilweise erteilt und bei rund 9000 Fällen ganz abgelehnt. Mit anderen Worten: Zu den meisten Anfragen wurden Informationen herausgegeben. Das könnte sich in Zukunft umkehren – fürchten die Kritiker.