Furcht vor Abschiebung: Russische Deserteure in Deutschland
Als Russlands umfassender Krieg gegen die Ukraine im Februar 2022 begann, war Nikita Swesdow 15 Jahre alt. Im April 2024, gleich nach seinem 18. Geburtstag, wurde er zur Armee einberufen. Kurz zuvor war er von einer Berufsschule in Krasnojarsk verwiesen worden. Er ist sich sicher, dass man ihn dort absichtlich habe durchfallen lassen. In den letzten Jahren gab es vermehrt Medienberichte darüber, dass Schüler und Studenten nicht nur zur Armee angeworben, sondern auch am Bestehen ihrer Prüfungen gehindert worden seien, nur um sie einziehen zu können. Unabhängig überprüfen lässt sich das aber nicht.
Einberufung und Verpflichtung zum Militärdienst
Die Einberufung zum Wehrdienst wurde Swesdow persönlich in seiner Wohnung überreicht. Im Mai 2024 kam er in die Militäreinheit Nr. 25573 bei Ussurijsk. In Internetforen wird sie als die „berüchtigtste“ und „kriminellste“ Russlands bezeichnet, da dort immer wieder Soldaten umkommen. Zudem gibt es Berichte über Schikanen, Erpressungen und Schläge.
Swesdow erzählt, dass er und andere Wehrpflichtige schon auf dem Weg zu ihrer Einheit von Offizieren dazu gedrängt wurden, sich langfristig bei der Armee zu verpflichten. „Ich versprach mir und meiner Familie, keinen Vertrag zu unterschreiben“, sagt Swesdow und betont, er habe nie gewollt, sich am Krieg gegen die Ukraine zu beteiligen.
„Man schickte mich zum Übungsgelände. Offiziere bestraften Wehrpflichtige dort für alles Mögliche, vielen schossen sie sogar in die Beine. Wir mussten 200 Liegestützen mit Gasmaske machen, 50 Runden in einer kugelsicheren Weste mit 25 bis 30 Kilogramm Zusatzgewicht laufen“, erzählt der Mann.

Verzweifelt habe Swesdow sogar versucht, sich das Leben zu nehmen, doch einige Offiziere hätten ihn daran gehindert. Danach habe ein Oberfeldwebel Swesdow unter Androhung von strafrechtlicher Verfolgung zur Unterschrift gezwungen.
Swesdows Geschichte ist keine Ausnahme. Wegen Personalmangels werden zahlreiche Wehrpflichtige dazu gedrängt, sich für die Armee zu verpflichten. Mehrere Soldatenmütter haben dem unabhängigen russischen Internetportal ASTRA berichtet, dass ihre Söhne getäuscht und schikaniert worden seien, unter Druck Verträge unterschrieben hätten und so in den Krieg ziehen mussten.
Flucht aus Russland nach Deutschland
Einen Monat nach Vertragsunterzeichnung wurde Swesdow erklärt, man werde ihn zu den Sturmtruppen in das von Russland besetzte ukrainische Gebiet bei Melitopol schicken – in Einheiten, die extrem hohe Verluste zu verzeichnen haben. „Mir blieb nichts anderes, als zu fliehen“, erinnert sich Swesdow.
Als er seinen ersten Sold von 40.000 Rubel (ca. 450 Euro) erhielt, beantragte er Urlaub – angeblich, um sich für den Fronteinsatz einzudecken. Ein eingezogener ehemaliger Strafgefangener wurde zu seiner Überwachung abgestellt. Bei ihm musste sich Swesdow alle paar Stunden per WhatsApp melden. Doch er hatte Glück: Sein Aufpasser nahm es nicht so genau. Swesdow warf seine Uniform weg, packte seine Sachen und floh nach Armenien.

Erst sechs Monate später wurde Swesdow wegen Fahnenflucht zur Fahndung ausgeschrieben. doch da war er schon weitergereist – erst nach Bosnien-Herzegowina und von dort aus weiter nach Kroatien. Dort beantragte er politisches Asyl. Ohne eine Entscheidung der Behörden abzuwarten, reiste Swesdow im Dezember 2025 nach Deutschland weiter, wo er ebenfalls einen Asylantrag stellte. Deutschland lehnte ihn ab und verwies Swesdow gemäß der Dublin-Verordnung an Kroatien als erstes Einreiseland der EU.
Die deutschen Behörden müssten ihn eigentlich innerhalb von sechs Monaten an Kroatien „übergeben“. Diese Frist läuft Ende Juli ab. Danach ginge die Zuständigkeit für seinen Fall auf Deutschland über.
Asyl-Chancen russischer Deserteure
Menschenrechtsaktivisten zufolge haben russische Deserteure in Deutschland praktisch keine Chance auf Asyl, obwohl Vertreter der früheren Bundesregierung versichert hätten, Kriegsdienstverweigerung und Desertion als zwingende Gründe für politisches Asyl anzuerkennen.
Entsprechende öffentliche Aussagen von Politikern seien aber nicht gesetzlich verankert, merkt der Menschenrechtsaktivist Alexej Koslow von der Berliner Organisation Solidarus an. Ihm zufolge ist laut deutschem Recht eine Mobilmachung oder der Einsatz an der Front allein kein Grund für Asyl. Mit Asyl könne man nur dann rechnen, wenn eine Person aus politischen Gründen in den Krieg gegen die Ukraine geschickt worden sei, so Koslow.
Das bestätigt faktisch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gegenüber der DW. Demnach handele es sich bei Asylverfahren um Einzelfallprüfungen, in denen jede vorgetragene Fluchtgeschichte sorgfältig geprüft werde. Bewertet würden immer die individuell vorgetragenen Verfolgungsgründe. „Ein Schutz wird nur gewährt, wenn auch eine tatsächliche individuelle, begründete Furcht vor Verfolgung vorliegt“, so das BAMF.
Folterkeller für Kriegsdienstverweigerer
Tatsächlich gibt es hunderte Berichte darüber, dass erwischte russische Deserteure direkt an die Front geschickt und dort misshandelt werden. Seit Beginn des russischen Einmarsches in die Ukraine konnte ASTRA 29 illegale Gefängnisse für russische Kriegsdienstverweigerer ausfindig machen. Dort erpressen Offiziere Geld von den Soldaten, halten sie unter unmenschlichen Bedingungen, urinieren auf sie, lassen sie hungern, schlagen, foltern oder töten sie sogar.
Solche Gefängnisse richten Militärs in Kellern, verlassenen Industrieanlagen und anderen Gebäuden ein. Tausende russische Soldaten und ukrainische Staatsbürger sowie Verwundete und Behinderte wurden in Folterkellern festgehalten. Die meisten der von ASTRA identifizierten Gefängnisse befinden sich in den von Russland besetzten ukrainischen Regionen Luhansk und Donezk, einige aber auch auf russischem Territorium.
Im Petriwska-Bergwerk in der Region Donezk haben russische Militärs ASTRA zufolge eine regelrechte „Folteranlage“ errichtet. „Sie bringen Soldaten mit Säcken über dem Kopf dorthin. Sie bekommen nichts zu essen. Wenn man auf die Toilette muss, bekommt man einen kleinen Beutel. Wir wurden mit Ketten an Armen und Beinen an der Decke aufgehängt“, erzählt der ehemalige russische Soldat Daniil (Name geändert). Der einstige stellvertretende Zugführer war mit seinen Soldaten eingesperrt worden, weil sie sich geweigert hatten, an die Front zu gehen. 2024 gelang ihm nach Folter die Flucht aus seiner Militäreinheit.
Abschiebungen aus Deutschland
Selbst wenn russischen Deserteuren die Flucht gelingt, droht ihnen eine Abschiebung nach Russland – auch aus Deutschland. Laut Angaben des Bundestages von Anfang 2026 wurden im Jahr 2025 insgesamt 126 Personen direkt nach Russland abgeschoben. Seit Antritt der neuen Bundesregierung vor einem Jahr liegen die ohnehin geringen Asylchancen für Deserteure praktisch bei Null, so Alexej Koslow von Solidarus.
Im Mai 2026 hob das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin auf, die einem russischen Wehrpflichtigen Schutz gewährt hatte. Das erstinstanzliche Gericht hatte zwar festgestellt, dass der Soldat während seines Wehrdienstes unter Druck gesetzt und gezwungen werden könnte, sich für die Armee zu verpflichten. Doch das Oberverwaltungsgericht sah die Risiken nicht als schwerwiegend genug an, um Schutz zu rechtfertigen. Koslow zufolge gebe es nur wenige Fälle, in denen russische Deserteure Asyl erhalten haben.
Kirchenasyl statt Abschiebung aus Deutschland
Nachdem Nikita Swesdow in Deutschland politisches Asyl verweigert worden war, erhielt er Kirchenasyl. Christliche Gemeinden gewähren dies, wenn eine Abschiebung Leben oder Gesundheit bedroht. Dank dieser Regelung zog der junge Mann von einem Flüchtlingslager in eine evangelische Kirche in der Nähe von Aachen. Dort ist er in einem Raum für zehn Personen untergebracht und fast den ganzen Tag in der Küche oder im Hof mit Arbeiten beschäftigt. Das ermöglicht ihm, der Abschiebung zu entgehen und in Deutschland zu bleiben.
In der Nacht zum 16. Juni kam die deutsche Polizei in das Lager, in dem er zuvor gelebt hatte, um Swesdow abzuholen. Er sollte nach Leipzig gebracht und von dort am nächsten Morgen mit einem Abschiebeflug nach Kroatien geflogen werden.
Swesdow kann den 30. Juli, ab dem Deutschland für seinen Fall zuständig sein wird, kaum erwarten. Denn dann kann er, ohne eine unmittelbare Abschiebung nach Kroatien fürchten zu müssen, eine neue Entscheidung der Behörden abwarten. Er weiß noch nicht, was er tun wird, falls sein Asylantrag erneut abgelehnt wird. Wahrscheinlich, sagt Swesdow, würde er versuchen, in einem Land außerhalb der EU unterzukommen.
Adaptation aus dem Russischen: Markian Ostaptschuk